Was ist ein Share Deal?
Share Deal bedeutet Verkauf der Anteile eines Unternehmens i.S. des § 453 BGB, also einen Rechtskauf dinglicher Natur und eine Übertragung der Anteile im Wege der Abtretung.Für den Käufer bedeutet der Share Deal eine Gesamtrechtsnachfolge, d.h. ein vollständiger Übergang von bestehenden Rechten und Pflichten insbesondere auch steuerlicher Natur.
Vorteile des Share Deals
- Eine verhältnismäßig einfache Bestimmung des Kaufgegenstandes
- Alle Verträge bleiben unberührt
- Der Veräußerer bleibt mit keinem Mantel zurück
- Arbeitsrechtlich werden weder individual- noch kollektivrechtliche Regelungen berührt, es besteht jedoch Unterrichtungspflicht des Wirtschaftsausschusses nach § 106 Abs. 2 BetrVG, soweit dieser existiert
- GmbH Anteile sind grundsätzlich frei veräußerlich (§151 GmbHG), außer es bestehen Einschränkungen durch den Gesellschaftsvertrag
- AG: grundsätzlich freie Veräußerung von Anteilen (Ausnahme vinkulierte Na-mensaktien s.h § 68 Abs. 2 AktG). Zustimmung der Gesellschaft durch Satzung. In bestimmten Fällen HV Zustimmung erforderlich (Änderung Unternehmensgegenstand §§ 23 Abs. 3 Nr. 2, 179 Abs. 1 AktG sowie bei Veräußerung wesentlicher Unternehmensteile, s.h. Holzmüllerdoktrin.

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