
„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“
Meyer A. Rothschild, Bankier (1744–1812)
„Das Steuerrecht ist so kompliziert und undurchschaubar wie Nebel mit Sichtweite unter 50 m.“
Heinrich List, ehem. Präsident des BFH
Unternehmensverkäufer und Unternehmenskäufer, beide Parteien haben ein Interesse daran Ihre Steuern zu optimieren, denn wie schon Altkanzler Helmut Schmidt ausführte: „Wer die Pflicht hat Steuern zu zahlen, hat auch das Recht Steuern zu sparen“
Die Interessenlagen beider Parteien prägen die Technik des Unternehmenskaufs und seiner steuerlichen Optimierung. Für einen erfolgreichen Abschluss muss der M&A Berater die steuerlichen Ausgangssituationen von Veräußerer und Erwerber erfassen und in ein für beide Seite befriedigendes, tragfähiges Transaktionskonzept integrieren, das auch von den Steuerberatern der Parteien getragen wird. Das bedeutet auch steuerliche Vor-und Nachteile in Hinsicht auf mögliche Step-up Volumen abzuwägen und in ein gesamtheitliches Preis‑, Konditionen- und Gewährleistungsmodel zu integrieren.
Die nachfolgenden Ausführungen zum Thema Steuern, können nur eine erste rudimentäre Information sein. Rechtsform, gesellschaftsrechtliche Historie, Share oder Asset Deal, steuerliche Eckdaten, die persönliche Interessenlage und die steuerliche Situation der Gesellschafter haben u.a wesentlichen Einfluss auf eine optimale Transaktionsstruktur und steuerliche Gestaltung, die steuerrechtlich geprüft sein sollte.

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